Eine Frühförderung – im Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation erfolgt von dem Moment der Diagnose an bis zum Schuleintritt.
Die fachpädagogische Frühförderung findet in der Regel einmal wöchentlich statt.
Die pädagogische Frühförderung beginnt frühestens drei Monate nach der Geburt als Hausfrüherziehung.
Mit Beginn des vierten Lebensjahres werden die Kinder in einem Förderschulkindergarten als Teil der Förderschule oder in einer Kindertageseinrichtung mit Unterstützung durch die Förderschule gefördert. Ein Kind kann auch nach Vollendung des ersten Lebensjahres in einem Förderschulkindergarten oder einer Kindertageseinrichtung mit Unterstützung der Förderschule gefördert werden.
Kinder mit einer Hörschädigung werden auf Antrag der Eltern in die pädagogische Frühförderung aufgenommen. Ziel der pädagogischen Frühförderung ist, in Zusammenarbeit mit anderen Diensten, die Persönlichkeit des Kindes mit seiner verbleibenden Hörfähigkeit so zu entfalten, dass zu Beginn der Schulpflicht eine gemeinsame Grundlage für den Unterricht erreicht wird.
Die Organisation der pädagogischen Frühförderung liegt in der Verantwortung der jeweiligen Förderschule.