Betreuung Ihrer Kinder in Notgruppen

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigten,

heute wurden mir neue Informationen über den Schulträger übermittelt.

Die Landesregierung von Nordrhein Westfalen hat den Personenkreis derer, die ein Anrecht auf eine Betreuung ihrer Kinder in Notgruppen ab Mittwoch haben, konkretisiert. Zu diesen sogenannten unentbehrlichen Schlüsselpersonen gehören Personen folgender Berufsgruppen:

  • Medizinisches Personal und Pflegekräfte aus Krankenhäusern, Pflegeheimen, Arztpraxen und der Behindertenhilfe

  • Mitarbeitende der Kinder- und Jugendhilfe

  • Ordnungskräfte wie Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienst und

    Katastrophenschutz

  • Mitarbeitende aus dem Bereich der öffentlichen Versorgung

    (Telekommunikation, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung)

  • Mitarbeitende der Lebensmittelversorgung

  • Mitarbeitende der Verwaltung, der Justiz und des Staates (Lehrer,

    Erzieher, ...)

    Gehören beide Erziehungsberechtige einer dieser Berufsgruppen an oder sind Sie alleinerziehend und gehören zu einer dieser Berufsgruppen, so haben Sie die Möglichkeit, sofern keine andere Betreuungsmöglichkeit zur Verfügung steht, Ihr Kind in der Schule betreuen zu lassen. Die Betreuung wird während der Unterrichtszeiten ermöglicht. Unsere OGS-Kinder der Stufe S1 haben innerhalb der Notgruppe auch Anrecht auf eine Betreuung während der regulären Betreuungszeiten. Sollte Ihr Kind eine wohnortnahe OGS einer Grundschule besuchen, so müssten Sie sich bezüglich der Betreuung mit der zuständigen Grundschule in Verbindung setzen. Ob der Schülerspezialverkehr ab Mittwoch noch bereitgestellt wird, erfragen Sie bitte morgen im Sekretariat der EKS.

    Die Schulleitungen sind verpflichtet,  sich Ihre Unentbehrlichkeit am Arbeitsplatz durch eine schriftliche Bestätigung Ihres Arbeitgebers bzw. Dienstherren nachweisen zu lassen. Zuvor muss aber eine Selbstauskunft ausgefüllt, unterschrieben und eingereicht werden (siehe Punkt: Nachweis Berufsgruppe)

    Schüler/innen dürfen auch nicht in die Notbetreuung gehen, wenn sie ... 

    • Krankheitssymptome aufweist,

    • in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer infizierten Person hatte oder

    • sich in einem Gebiet aufgehalten hat, das vom Robert-Koch-Institut als

      Risikogebiet ausgewiesen wurde.

      Bitte informieren Sie sich auch auf der Seite des Schulministeriums über aktuelle Informationen. (www.schulministerium.nrw.de)

       

      Mit freundlichen Grüßen

       

      Janette Stiefel (stellv. Schulleiterin)

Mit freundlichen Grüßen
 
Janette Stiefel
(Sonderschulkonrektorin)